Antrag14.10.2026Status: In Beratung

Antrag auf Berichterstattung: Auswirkungen veränderter OGS-Förderbedingungen auf die städtische Investitions- und Ausbauplanung

Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig darzustellen, welche Auswirkungen nachträglich geänderte, konkretisierte oder restriktiver ausgelegte Förderbedingungen beim Ausbau des Offenen Ganztags an Grundschulen auf die Investitions- und Ausbauplanung der Stadt Mönchengladbach haben.

Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule und Bildung 30.09.2026
Hauptausschuss 07.10.2026
Rat 14.10.2026

Beratungsgegenstand:
Antrag auf Berichterstattung: Auswirkungen veränderter OGS-Förderbedingungen auf die städtische Investitions- und Ausbauplanung

Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Schule und Bildung und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig darzustellen, welche Auswirkungen nachträglich geänderte, konkretisierte oder restriktiver ausgelegte Förderbedingungen beim Ausbau des Offenen Ganztags an Grundschulen auf die Investitions- und Ausbauplanung der Stadt Mönchengladbach haben.

Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche laufenden und geplanten Baumaßnahmen zum OGS-Ausbau in Mönchengladbach hängen ganz oder teilweise von Förderprogrammen des Bundes, des Landes oder des Rheinischen Reviers ab?
  2. Bei welchen noch nicht beschiedenen Anträgen können gegenüber dem Zeitpunkt der Antragstellung veränderte Förderbedingungen, Förderhöchstgrenzen oder eine veränderte Bewilligungspraxis zu einer geringeren Förderung führen?
  3. Wie hoch wäre der zusätzliche Eigenanteil der Stadt, bzw. wie hoch ist das
    hieraus resultierende zusätzliche finanzielle Risiko für den Haushalt der Stadt
    Mönchengladbach?
  4. Sind bereits Planungs-, Bau- oder sonstige Kosten entstanden, die aufgrund
    veränderter Förderbedingungen nicht oder nicht in der ursprünglich erwarteten
    Höhe förderfähig sind?
  5. Wie viele geplante OGS-Plätze sind von den drohenden Engpässen oder
    Umplanungen betroffen?
  6. Wie bewertet die Verwaltung die Förderfähigkeit von Räumen, die vormittags
    Unterrichts- und nachmittags OGS-Räume sind?
  7. Welche Gespräche führt die Stadt mit Land und Zweckverband Rheinisches
    Revier, um eine Lösung für multifunktionale Räume zu erreichen?
  8. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, mögliche Förderausfälle durch
    andere Förderprogramme, Mittel aus dem Sondervermögen oder andere
    Finanzierungsquellen auszugleichen?
  9. Hat die Verwaltung gegenüber dem Land beziehungsweise der
    Bezirksregierung bereits auf die Problematik hingewiesen oder beabsichtigt sie
    dies? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Die Verwaltung wird gebeten, dem Bericht eine schulstandortbezogene Tabelle
beizufügen mit den Punkten:

  • geplante Maßnahme
  • zusätzliche OGS-Plätze
  • Gesamtkosten
  • ursprünglich eingeplante Förderung
  • aktuell erwartete beziehungsweise bewilligte Förderung
  • städtischer Eigenanteil
  • möglicher zusätzlicher Finanzierungsbedarf
  • Stand der Umsetzung.

Begründung:
Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für
Kinder der ersten Klassen in Kraft getreten. Mönchengladbach hat hierfür einen
erheblichen Ausbau vorgenommen. Allein für das Schuljahr 2026/27 wurden rund 1.300 zusätzliche OGS-Plätze geschaffen. In den kommenden Jahren muss dieser Ausbau weitergehen, da der Rechtsanspruch schrittweise auf alle Grundschuljahrgänge
ausgeweitet wird.

Vor diesem Hintergrund sind verlässliche Förderbedingungen eine zwingende
Voraussetzung für seriöse kommunale Investitionsentscheidungen.
Sollten – wie aktuell berichtet – Förderbedingungen oder deren Auslegung nach der
Planung oder sogar nach Einreichung kommunaler Förderanträge verändert worden
sein, muss unverzüglich geklärt werden, welche Auswirkungen dies auf Mönchengladbach hat.

Förderbedingungen dürfen für Kommunen nicht zu einem finanziellen Glücksspiel
werden. Wer einen Rechtsanspruch beschließt und von den Städten verlangt, innerhalb
kürzester Zeit erhebliche zusätzliche Betreuungskapazitäten zu schaffen, muss auch
für verlässliche Finanzierungsbedingungen sorgen. Die Spielregeln dürfen nicht
geändert werden, nachdem Kommunen ihre Planungen aufgestellt, Aufträge vorbereitet und Förderanträge eingereicht haben.

Dies gilt umso mehr, als die Stadt Mönchengladbach bereits heute erhebliche eigene
Mittel für den Offenen Ganztag einsetzen muss. Die Stadt weist selbst darauf hin, dass
auch nach Landesförderung und Elternbeiträgen erhebliche kommunale Belastungen
verbleiben.

Die Politik benötigt deshalb schnellstmöglich Transparenz darüber, ob durch die
aktuelle Förderpraxis zusätzliche Millionenbelastungen entstehen können und ob
einzelne Schulbau- oder OGS-Projekte gefährdet sind.

Sollten sich finanzielle Nachteile für Mönchengladbach ergeben, erwarten wir, dass sich die Stadt gegenüber dem Land mit Nachdruck dafür einsetzt, dass Kommunen auf die bei Beginn ihrer Planungen geltenden Förderbedingungen vertrauen können.

gez.
Achim Wyen
Fraktionsvorsitzender

f.d.R.
Eira Dengel
Fraktionsgeschäftsführerin