Antrag17.12.2025Status: Abgelehnt

Änderungsantrag „Barrierefreiheit im ÖPNV“ (Senkung des Bürokratieaufwands und stärkere Beteiligung der BVen)

Das Ansinnen der Punkte 4 & 5 aus dem Urspungsantrag der Grünen würden aus Sicht der FDP-Volt-Fraktion zu einer zusätzlichen Belastung der Arbeitskapazitäten der Verwaltung führen, das sich besser durch die Integrierung von gesetzlich verankerten Beteiligungsmechanismen der Bezirksvertretungen im regulären Verwaltungsablauf lösen ließe.

Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Mobilität 27.11.2025 (Tischvorlage)
Ausschuss für Planung Bau & Stadtentwicklung 02.12.2025
Hauptausschuss 10.12.2025
Rat der Stadt Mönchengladbach 17.12.2025

Beschlussentwurf

  • Die Punkte 4 & 5 werden gestrichen.
  • Der Punkt (alt) 6 wird wie folgt geändert:
    [Weiter wird die Verwaltung beauftragt,] ab sofort die Bezirksvertretungen (wieder) im regelmäßigen Abständen – mindestens jährlich – über den Fortschritt beim barrierefreien Umbau zu berichten. Die Bezirksvertretungen sind auch im Vorfeld einer konkreten Umbaumaßnahme in der Planung zu beteiligen – dazu werden die Umbaupläne zur Abstimmung in die Sitzungen der Bezirksvertretung eingebracht.
  • Der Beschlussentwurf wird um folgenden Punkt ergänzt:
    [Weiter wird die Verwaltung beauftragt,] die Bezirksvertretungen ab sofort im Rahmen der Aufstellung und Fortschreibung der Prioritätenlisten und in Folge über die jährliche Prioritätensetzung über den barrierfreien Umbau bei Haltestellen zu beteiligen und entscheiden zu lassen.

Begründung
Das Ansinnen der bisherigen Punkte (alt) 4 & 5 würden aus Sicht der FDP-Volt-Fraktion zu einer zusätzlichen Belastung der Arbeitskapazitäten der Verwaltung führen, das sich durch die Änderung von Punkt (alt) 6 und den Ergänzungsvorschlag besser durch die Integrierung von gesetzlich verankerten Beteiligungsmechanismen der Bezirksvertretungen im regulären Verwaltungsablauf lösen ließen.

Dazu sind die Paragrafen 37 (1c & 5) GO NRW bezüglich den Aufgaben der
Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten anzuführen und zukünftig zu beachten.

Gemäß den gesetzlichen Regelungen gehört nämlich „die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen von bezirklicher Bedeutung einschließlich der Straßenbeleuchtung, soweit es sich nicht um die Verkehrssicherungspflicht handelt“ zu den Aufgabengebieten der Bezirksvertretung. Die Umgestaltung der Haltestellen gehört nach Auffassung der FDP-Volt-Fraktion im weiteren Sinne dazu, da bei diesen Maßnahmen i.d.R. auch ein Umbau von Straßen- und Wege-Flächen stattfindet.

Auswirkungen Kinder- und Familienfreundlichkeit
– keine Auswirkungen –

Finanzwirksamkeit
– keine Auswirkungen –

gez.
Achim Wyen
Fraktionsvorsitzender

f.d.R.
Eira Dengel
Fraktionsgeschäftsführerin