Antrag29.04.2026Status: Abgelehnt

Prüfung der Brandsicherheit in Mönchengladbacher Gastronomiebetrieben im Hinblick auf die Verwendung von pyrotechnischen Effekten (F1) in Innenräumen

Der Antrag beauftragt die Stadtverwaltung, zu prüfen, wie die Brandsicherheit in Innenräumen von Gaststätten, Bars und Clubs im Hinblick auf die Verwendung von pyrotechnischen Effekten optimiert werden kann.

Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerwehr, öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz 29.04.2026

Beratungsgegenstand:
Prüfung der Brandsicherheit in Mönchengladbacher Gastronomiebetrieben im Hinblick
auf die Verwendung von pyrotechnischen Effekten (F1) in Innenräumen

Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Feuerwehr, öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz beauftragt
die Stadtverwaltung, zu prüfen, wie die Brandsicherheit in Innenräumen von Gaststätten, Bars und Clubs im Hinblick auf die Verwendung von pyrotechnischen Effekten (Kategorie F1, z.B. Eisfontänen, Wunderkerzen) optimiert werden kann. Die Prüfung möge
insbesondere folgende Aspekte umfassen:

  1. Gefahrenanalyse: Durchführung einer fachlichen Bewertung in Abstimmung
    mit der Feuerwehr Mönchengladbach (Vorbeugender Brandschutz) über das
    Brandrisiko durch Kleinstpyrotechnik in Gaststätten, Bars und Clubs.
  2. Instrumentarium Brandschau: Prüfung, ob die Kriterien für die regelmäßigen
    Brandschauen gemäß § 26 BHKG NRW dahingehend konkretisiert werden können, dass die Verwendung von F1-Pyrotechnik in Räumen mit brennbaren Deckenverkleidungen oder hoher Personendichte als erheblicher Mangel eingestuft und untersagt werden kann.
  3. Ordungsrechtliche Prüfung: Prüfung, ob eine Ergänzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Mönchengladbach rechtlich möglich und verhältnismäßig ist, um das Abbrennen von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Gasträumen zu reglementieren oder zu untersagen.
  4. DEHOGA-Dialog: Es ist zu prüfen, inwieweit durch eine Informationsinitiative in
    Kooperation mit der DEHOGA eine Sensibilisierung der Gastronomiebetriebe
    bezüglich der Risiken sowie sicherer LED-Alternativen erreicht werden kann

Begründung:
Die Brandkatastrophe in Crans-Montana hat drastisch vor Augen geführt, dass Kleinstpyrotechnik (F1) in Gasträumen innerhalb von nur 78 Sekunden zu einem tödlichen Vollbrand führen kann. Während Feuerwerk der Kategorie F2 bereits bundesweit in Innenräumen verboten ist, wird die Kategorie F1 (Eisfontänen an Flaschen, Tischfeuerwerk) oft unterschätzt. In Mönchengladbach existieren zahlreiche Gastronomiebetriebe, insbesondere in historisch gewachsenen Stadtteilen wie der Altstadt, in denen aufgrund niedriger Deckenhöhen, enger Durchgänge und brennbarer Innenausstattungen ein massives Risiko für Leib und Leben der Gäste besteht.

Um der Aufsichtspflicht der Stadt Mönchengladbach nach dem Gaststättengesetz und
dem BHKG NRW nachzukommen, und den Brandschutz in öffentlichen Gasträumen zu
gewährleisten, ist eine fundierte Prüfung der rechtlichen und praktischen Umsetzungsmöglichkeiten geboten. Ziel ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in gewerblichen Räumen mit hoher Besucherfrequenz.

gez.
Achim Wyen
Fraktionsvorsitzender

f.d.R.
Eira Dengel
Fraktionsgeschäftsführerin