
04.03.2026
Antrag der FDP/VOLT-Fraktion beschlossen: Stadt Mönchengladbach setzt sich für Schienenhaltepunkt der S6 in Güdderath ein
Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung am 4. März 2026 beschlossen, dass sich die Stadt mit Nachdruck bei DB Infrago für die Schaffung eines neuen Schienenhaltepunktes im Gewerbegebiet Güdderath einsetzen wird. Dieser soll im Zuge der geplanten Verlängerung der S-Bahn-Linie S6 bis Mönchengladbach realisiert werden.
Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung am 4. März 2026 beschlossen, dass sich die Stadt mit Nachdruck bei DB Infrago für die Schaffung eines neuen Schienenhaltepunktes im Gewerbegebiet Güdderath einsetzen wird. Dieser soll im Zuge der geplanten Verlängerung der S-Bahn-Linie S6 bis Mönchengladbach realisiert werden.
Das Gewerbegebiet Güdderath hat sich über die vergangenen zwei Jahrzehnte zu
einem der wichtigsten Gewerbegebiete der Stadt mit entsprechend großen Ansiedlungen entwickelt. Da das Areal unmittelbar an der bestehenden Schienentrasse liegt, besteht nun die Gelegenheit, den tausenden Pendlern, die täglich mit dem PKW nach Güdderathn fahren, eine Alternative zu bieten und die bereits heute zu den Stoßzeiten überlastete Anschlussstelle der A61 sowie die L39 spürbar zu entlasten.
Besondere Dringlichkeit erhält das Vorhaben durch den aktuellen Planungsstand der S-Bahn-Linie 6. Aktuell laufen bei den Planungen für das Projekt, das aus Mitteln des
Investitionsgesetzes Kohleregionen gefördert wird, die Leistungsphasen 1 und 2. „Es ist
also Schnelligkeit geboten, um dieses Anliegen aus Strukturstärkungsmitteln zu
realisieren und den städtischen Haushalt so zu entlasten“, so Daniel Winkens, Initiator
des Antrags und Bezirksvertreter der FDP/VOLT-Fraktion. Die einmalige Chance müsse
nun genutzt werden, die Mönchengladbacher Infrastruktur durch den Haltepunkt deutlich zu stärken, bevor die Planungsfenster der Deutschen Bahn endgültig geschlossen sind, so Winkens weiter.
Achim Wyen, Fraktionsvorsitzender der FDP/VOLT-Fraktion, begrüßt die Entscheidung
des Rates für den Antrag und betont die strategische Bedeutung dieses Beschlusses für den Wirtschaftsstandort. Er sieht in der Anbindung nicht nur einen Gewinn für die
Umwelt und die Lebensqualität der Pendler, sondern auch einen entscheidenden
Wettbewerbsvorteil für die ansässigen Unternehmen.
